Der 1997 geborene Kläger machte gegen das beklagte Krankenhaus wie auch den ihn behandelnden Oberarzt einen Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter ärztlicher Versäumnisse im Zusammenhang mit einer im Jahr 2003 erfolgten Zirkumzision (Entfernung der Penisvorhaut) geltend. Zur Begründung führte er aus, die Diagnose einer Phimose sei falsch und der Eingriff medizinisch nicht indiziert gewesen. ZunächstWeiterlesen
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