Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat Anfang November 2021 in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Vertragsärzte erhalten so die Möglichkeit, etablierte Prozesse bis zum 30.06.2022 weiter zu nutzen, falls die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das Ausstellen von eRezepten technisch nicht umsetzbar sind.Weiterlesen
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