Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ( KZBV ) hat eine Richtlinie für die Vergabe von Zahnarztnummern im vertragszahnärztlichen Bereich beschlossen, die bereits am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Damit kommt die KZBV einer gesetzlichen Verpflichtung nach, die sich aus § 75 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SGB V ergibt. Wie schon seitWeiterlesen