Diese Linie hat nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) vertreten. Vorangegangen war ein Rechtstreit um die Frage, ob mit vergleichenden Fotos von für ästhetische Zwecke durchgeführte Hautunterspritzungen mit Hyaluronsäure geworben werden darf. Die beklagte Gesellschaft warb mit mehreren solchen Bildern auf ihrer Webseite. Hiergegen ging ein eingetragener Wettbewerbsverband vor. Das Landgericht Köln (LG) gab dem WettbewerbsverbandWeiterlesen