Das Amtsgericht Neu–Ulm (AG Neu-Ulm, Urteil vom 26.06.2024 -2 Ls 106 Js 10145/22-) hat im Sommer dieses Jahres in einer Strafsache eine Entscheidung getroffen, die bei Vertragsärzten, die einer Plausibilitätsprüfung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung unterzogen werden, zukünftig noch für zusätzliches Kopfzerbrechen sorgen könnte. Die Plausibilitätsprüfung, ohnedies bereits eine unangenehme Maßnahme im Arbeitsalltag eines Vertragsarztes,Weiterlesen