Das Bundesministerium für Gesundheit hat bekannt gemacht, dass der Gemeinsame Bundesausschuss eine Änderung der Arbeitsunfähigkeit–Richtlinie beschlossen hat. Danach ist, anders als bislang, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auch bei ausschließlicher Fernbehandlung möglich. § 4 Abs.5 der AU–Richtlinie wurde insoweit geändert, als die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auch aufgrund einer nur mittelbar persönlichen Untersuchung im Rahmen einer VideosprechstundeWeiterlesen