Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 10. Februar 2022 – 1 BvR 2649/21 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerdeführenden begehrten, den Vollzug von § 20a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h Infektionsschutzgesetz (IfSG) (sog. „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) vorläufig auszusetzen. Der Senat führt dazuWeiterlesen