Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden urteilte in einem Verfahren im Mai dieses Jahres, dass eine Patientin, bei der eine Zahnprothetik mit farblichen Abweichungen eingesetzt wurde, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat (Urt. v. 11.5.2021 – 4 U 1122/20). Die Klägerin war nach der vollständigen Eingliederung ihrer Zahnprothese mit deren Farbgebung nicht zufrieden und hatte zunächst Klage aufWeiterlesen