Bundes(zahn)ärztekammer, PKV-Verband und die Beihilfeträger haben sich darauf verständigt die Hygienepauschalen bis zum Ende des 1. Quartals, wenn auch mit Abstrichen, zu verlängern. Somit können Ärztinnen und Ärzte vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 bei jedem Patientenkontakt für den erhöhten Hygieneaufwand die GOÄ-Nr. 383 analog zum 2,3-fachen Satz veranschlagen. Dies entspricht einem Betrag von 4,02 Euro.Weiterlesen