Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass eine Werbung für ein Medizinprodukt, die eine öffentliche Aussage eines Arztes enthält, ohne dass dieser zugestimmt hat, dennoch zulässig sein kann (Urt. v. 28.10.2021, Az. 15 U 230/20). Die Beklagte vertrieb Medizinprodukte, darunter auch ein Produkt gegen das sogenannte Reizdarmsyndrom (RDS). In der WerbeanzeigeWeiterlesen