Bei der Vereinbarung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten ist Vorsicht geboten. Für den Fall des Ausscheidens aus einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) drohen erhebliche honorarrechtliche Konsequenzen.Weiterlesen
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Die Bundesärzte- und Musterberufsordnung sind sehr eindeutig, wenn es darum geht den ärztlichen Beruf gesellschaftsrechtlich einzuordnen: Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe;Weiterlesen
Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit nach europäischen Vorgaben Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 09.03.2021 (Az.: C-344/19 und C-580/19), dass die BereitschaftszeitWeiterlesen
Ende 2019 ist mit § 75b SGB V eine Regelung in Kraft getreten, die den Kassenärztlichen Vereinigungen den Auftrag gegeben hatte, dieWeiterlesen
Zahlreiche Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ sind als GbR strukturiert, sodass ein Blick auf den im Januar 2021 beschlossene Regierungsentwurf zur Modernisierung von PersonengesellschaftenWeiterlesen
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