Rund 450.000 Euro hat einen Facharzt für Urologie der Umstand gekostet, dass eine bei ihm tätige Ärztin Verordnungen von Arzneimitteln vorgenommen hat, ohne dass sie für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Praxis über eine Genehmigung des Zulassungsausschusses verfügte. Das hat das Sozialgericht Marburg mit Gerichtsbescheid vom 29.09.2022 – Az.: S 17 KA 282/19 – entschieden.Weiterlesen