Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat am 17.11.2021 beschlossen, dass alle Haus- und Fachärzte bei direktem Patientenkontakt ab Januar 2022 einen einheitlichen Hygienezuschlag erhalten. Somit hat der EBA einen Anstieg der Hygienekosten in den Arztpraxen in den vergangenen Jahren anerkannt und Rechnung getragen.
Regelungshintergrund
Grundsätzlich vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und setzen den Orientierungswert fest. Bereits am 21.08.2018 hatte der EBA in seiner 57. Sitzung beim Institut des Bewertungsausschusses eine Überprüfung der gestiegenen Hygienekosten beauftragt. Das Institut hatte festgestellt, dass die Hygienekosten in den letzten Jahren gestiegen sind, ohne dass ein Ausgleich erfolgte. So mussten Arztpraxen schon im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 € für Hygienekosten aufwenden. Der Beschluss vom 17.11.2021 hat Eckpunkte aufgegriffen, die der EBA bereits im Juni 2021 beschlossen hatte.
Regelungsinhalt
Der EBA hat festgestellt, dass die Hygienekosten in den Arztpraxen in vergangenen Jahren unter anderem aufgrund der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (insb. § 23 Abs. 5 InfSG, der die Aufstellung von Hygieneplänen festlegt) und den daraus resultierenden Landeshygieneverordnungen, sowie der Weiterentwicklung von Hygieneempfehlungen (z.B. Rechtlinien der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention sowie des Robert Koch-Instituts), gestiegen sind. Erhöhte Hygienestandards ergeben sich vor allem aus der momentanen Pandemielage. Des Weiteren führte der EBA aus, dass die Kostensteigerung nicht bei der Weiterentwicklung des EBM und/oder bei der Festsetzung des Orientierungswertes ausreichend berücksichtigt wurde. Insbesondere wurde das Interesse der Arztpraxen auf eine zeitnahe Erstattung des gestiegenen Hygieneaufwandes betont.
Aufgrund dessen hat der EBA beschlossen, dass die gestiegenen allgemeinen Hygienekosten (z.B. durch die Verwendung von Safety-Produkten, für Hygieneberatung und Fortbildung) durch einheitliche Zuschläge ausgeglichen werden sollen. Diese Zuschläge sollen für alle Fachgebiete mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt einheitlich sein, da sich die allgemeinen Hygienekosten je Behandlungsfall nur unwesentlich unterscheiden. Es wurde ein Betrag von 98 Millionen Euro festgelegt, den die gesetzlichen Krankenkassen nun bereitstellen müssen. Pro Praxis ergibt sich ein einheitlicher Zuschlag von zwei Punkten (rund 22,5 Cent), der zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakten gezahlt werden soll. Hiervon sind Hygienekosten für speziellere Leistungen ausgenommen, wie etwa ambulante Operationen, Dialysen und Endoskopien. In diesen Bereichen sind die Aufwendungen für Hygiene grundsätzlich höher. Für diese Bereiche sind weitere Verhandlungen angestrebt. Mangels persönlichen Kontakts ist der Zuschlag bei Videokontakten ebenfalls ausgenommen.
RAin Franca Heuser
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