Zum 01.01.2022 treten diverse Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege in Kraft.
Verlängerung des pandemiebedingten Schutzschirms
Die Regelungen zur Erstattung pandemiebedingter Mehrausgaben und Mindereinnahmen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden bis Ende März 2022 verlängert. Der flexiblere Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 zur Sicherstellung der Versorgung bleibt befristet erhalten. Dies gilt fauch ür die Möglichkeit der Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge bei Pflegegrad 2 bis 5.
Zudem bleiben Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit befristet bestehen. Der Anspruch auf coronabedingtes Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zwanzig Arbeitstage wird bis Ende März 2022 verlängert. Der Medizinische Dienst kann im Einzelfall bis Ende März 2022 Pflegebegutachtungen ohne persönliche Untersuchung der Versicherten in ihrem Wohnbereich durchführen. Ebenfalls bis Ende März 2022 besteht für Pflegegeldempfänger die Möglichkeit, den Beratungsbesuch telefonisch, digital oder per Videokonferenz abzurufen.
E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePA)
Bundesweit können alle Ärzte sowie Apotheken, deren Systeme die technischen Voraussetzungen erfüllen, das E-Rezept nutzen. Sofern aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen das E-Rezept nicht erstellt werden kann, erhalten Versicherte zunächst weiterhin ein Papierrezept.
Die Krankenkassen gewährleisten, dass Versicherte mit einem geeigneten Endgerät eine Einwilligung gegenüber ihrem Arzt oder einem weiteren Berechtigten zum Zugriff auf die ePA barrierefrei erteilen können. Davon umfasst ist der Zugriff auf spezifische Dokumente und Datensätze sowie auf Gruppen von Dokumenten und Datensätzen der ePA.
Einheitliche Ausbildung für Assistenzberufe
Für die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und über die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) gelten erstmals bundesweit einheitliche Regelungen. Damit wird der Weiterentwicklungen der komplexen Aufgabenstellungen sowie dem breitem Tätigkeitsspektrum dieser Fachberufe Rechnung getragen.
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/neuregelungen-gesundheit-und-pflege-2022.html (Stand 16.12.2021).
RA Prof. Dr. Bernd Halbe
Fachanwalt für Medizinrecht
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