Das Landessozialgericht NRW hat in einem Urteil vom 10.07.2019 (Az. L 10 KR 538/15) über die Abrechnung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (OPS 8-980) und die hierzu geforderten Strukturmerkmale entschieden. Der Medizinische Dienst hatte nach einer Strukturprüfung im Herbst 2010 die Auffassung vertreten, dass die Anforderungen an die ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation von dem KrankenhausWeiterlesen
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