Mit Beschluss vom 09.11.2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Praxisverkäufer nicht gegen Entgelt dazu verpflichtet werden dürfen, auf ihre Patienten einzuwirken, sich künftig vom Praxiskäufer behandeln zu lassen. Ein Praxiskaufvertrag, der solche Regelungen enthält, verstößt gegen (bayerisches) Standesrecht und ist gesamtnichtig. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien stritten hinsichtlich der Wirksamkeit einesWeiterlesen
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