Immer wieder sind Streitigkeiten um Abrechnungsmodalitäten zwischen Krankenkassen und Krankenhausträgern durch die Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden. Mit einem weiteren Problem aus dem Bereich der Kodierung hat sich nun das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 20.03.2018 ( Az. B 1 KR 25/17 R) befasst. Klägerin war die Trägerin eines zugelassenen Krankenhauses. In diesem war im Jahr 2009Weiterlesen
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