Aus einschlägigen Urteilen der Sozialgerichte ergibt sich immer wieder, dass die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Dokumentation nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. So auch in einer Entscheidung des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18.10.2018 (Az. L 6 KR 62/13). Geklagt hatte die Trägergesellschaft eines Krankenhauses, in dessen Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ein Patient, der bei derWeiterlesen
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