Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26.11.2018 die Verfassungsbeschwerden mehrerer Krankenhausträger gegen verschiedene Entscheidungen des Bundessozialgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, in denen es um die sog. sachlich-rechnerische Fallprüfung ging (Az. 1 BvR 318/17, 1 BvR 1474/17, 1 BvR 2207/17). Im Ergebnis billigt das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, weil die Grenzen der zulässigen und verfassungsgemäßenWeiterlesen
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