Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein privater Krankenversicherer von einem Krankenhausträger, der zubereitete Zytostatika verkauft und hierzu auch die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet hat, einen Teil der geleisteten Überzahlungen zurückverlangen kann (Urteil vom 20.02.2019, VIII ZR 7/18). Es ging um die Chemotherapie eines Patienten, der bei dem klagenden privaten Krankenversicherer versichert ist. Dieser hatte in denWeiterlesen
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