Zur (neuen) Bedarfsplanungsrichtline, die zum 01.07.2019 in Kraft getreten ist, weisen wir im Zusammenhang mit der Arztgruppe der Fachinternisten auf Folgendes hin: Weiterhin wird die Arztgruppe der Fachinternisten einheitlich und gemeinsam beplant (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 der Richtlinie). Die neue Richtlinie ändert dann zunächst die Verhältniszahl (ein Arzt je Anzahl Einwohner) für dieWeiterlesen
KÖLN
DR. HALBE RECHTSANWÄLTE
Im Mediapark 6A
50670 Köln
Tel: 02 21 / 5 77 79-0
Fax: 02 21 / 5 77 79-10