Das Bundesarbeitsgericht hat am 19.03.2019 zwei Entscheidungen (Az. 9 AZR 495/17; Az. 9 AZR 362/18) hinsichtlich des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit getroffen. In diesen Entscheidungen stellte der Senat unter anderem klar, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit nicht gem. § 7 Abs. 3 BUrlG mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums verfällt. Streitig war zwischenWeiterlesen
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