Nach den Regelungen im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Gem. § 7 Abs. 3 BUrlG muss der Urlaub „im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.“ Die Übertragung eines Urlaubsanspruchs, der im laufenden Kalenderjahr nicht geltend gemacht wurde, auf das folgende Kalenderjahr ist nach dem GesetzWeiterlesen
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