Ende 2019 ist mit § 75b SGB V eine Regelung in Kraft getreten, die den Kassenärztlichen Vereinigungen den Auftrag gegeben hatte, die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung festzulegen. Dies betrifft insbesondere auch die Anforderungen an die sichere Installation und Wartung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur. Außerdem müssten dieWeiterlesen