Nicht immer ist Vertragsärzten bewusst, welche Konsequenzen es haben kann, wenn vertragsärztliche Leistungen unberechtigt an Dritte delegiert werden. Ursächlich hierfür sind §§ 15 Abs.1 Satz 1 SGB V, 32 Abs.1 Satz 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) sowie § 15 Abs. 1 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä). Danach hat der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt dieWeiterlesen