Die Telematikinfrastruktur in den Praxen der Vertragsärzteschaft ist seit jeher ein Reizthema, nicht zuletzt auch wegen der in jüngerer Zeit immer wieder beobachteten Störanfälligkeit des notwendigen Equipments. Im elften Kapitel des SGB V (§§ 306 ff. SGB V) hat der Gesetzgeber die für die Telematikinfrastruktur notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Kritikpunkte in der Vertragsärzteschaft und derWeiterlesen
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