Unsere Kanzlei haben in jüngerer Vergangenheit Anfragen von Krankenhäusern erreicht, die sich für Tätigkeiten in der außerklinischen Intensivpflege interessieren. Aktueller Anlass dürfte unter anderem sein, dass nunmehr die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI – RL) Anwendung auf jene Verordnungen findet, die ab dem 1. Januar 2023 erfolgen. Zudem hatWeiterlesen
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