Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 07.06.2019 ein Urteil getroffen zur Vereinbarkeit eines vollen Versorgungsauftrags mit einem halben Versorgungsauftrag in einer Person (Az. L 24 KA 39/17). In dieser Entscheidung hat das LSG klargestellt, dass ein voller Versorgungsauftrag die Erteilung eines weiteren Versorgungsauftrages für eine Person ausschließt. Im vorliegenden Fall war ein Facharzt für Innere MedizinWeiterlesen
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