Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat kürzlich die aktuelle Arztzahlstatistik (Stand zum 31.12.2021) veröffentlicht.
Aus ihr lassen sich u.a. folgende Trends ableiten: Zum einen ist die Zahl der Psychologischen Psychotherapeuten -erneut- gestiegen.
Zum anderen ist die Tendenz, wonach immer mehr Ärzte und Psychotherapeuten statt einer selbstständigen Tätigkeit eine Anstellung bevorzugen, ungebrochen. Insoweit hat ein Zuwachs an Angestellten aller Fachgruppen um 7,7 % gegenüber dem Vorjahr stattgefunden. Das hat auch zur Konsequenz, dass die Zeit, die die Leistungserbringer für die Versorgung von Patientinnen und Patienten aufwenden, abnimmt. Denn der angestellte Leistungserbringer arbeitet weniger am und mit dem Patienten als der Selbstständige. Somit muss nach Sichtweise der KBV (noch) mehr dafür unternommen werden, dass sich Ärzte und Psychotherapeuten niederlassen.
Die Zahl der Vertragsärzte und Psychotherapeuten, die im Durchschnitt etwas mehr als 54 Jahre alt sind, stieg laut Bundesarztregister im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % in absoluten Zahlen von 180.581 im Jahr 2020 auf 183.336 im Jahr 2021. Davon sind 152.028 Ärztinnen und Ärzte sowie 31.308 Psychologische Psychotherapeuten/innen. Interessanterweise ist der Anteil unter den Psychologischen Psychotherapeuten/innen 63,6 %, die in Teilzeit tätig sind, deutlich höher als der Teilzeitanteil über alle Fachgruppen, der 31,6 % beträgt.
Die Arztzahlstatistik ist hier abrufbar: https://is.gd/tYrjHL
Stefan W. Kallenberg
Rechtsanwalt (of Counsel)
Weitere Informationen
Herr Kallenberg hat vor seinem Eintritt in die Kanzlei in verschiedenen Funktionen im Arbeits- und Sozialrecht gearbeitet, so zunächst in der Rechtsabteilung einer international tätigen Unternehmensberatung mit dem Schwerpunkt der Rechtsberatung zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
Mitte der 1990’iger Jahre wechselte er als stellvertretender Justitiar zur Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, um dann ab der Jahrtausendwende deren Bezirksstelle in Köln als Verwaltungsdirektor und Geschäftsführer zu leiten.
In den 27 Jahren seiner Tätigkeit für die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ist Herr Kallenberg zu einem Kenner jener Rechtsfragen geworden, die sich mit den Aufgaben einer Kassenärztlichen Vereinigung verbinden: Sicherstellung, Gewährleistung und Interessensvertretung vertragsärztlicher Tätigkeit im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier liegt auch der Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei DR. HALBE RECHTSANWÄLTE.