Zum 1. Januar 2022 sind die Gebühren für Gutachten in der gesetzlichen Unfallversicherung angehoben worden. Damit können Ärztinnen und Ärzte unter anderem höhere Gebühren für Rentengutachten und freie Gutachten abrechnen. Die Steigerungen betragen bis zu 20 Prozent. Darüber hinaus wurden auch Anpassungen hinsichtlich der Sachkosten bei dem Anlegen von bestimmten Verbänden und in der NeurochirurgieWeiterlesen
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