In einem aktuellen Verfahren hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Zulässigkeit von Werbung für einen digitalen Arztbesuch per App beschäftigt und entschieden, dass eine Werbung für eine solche Behandlung gemäß § 9 Satz 2 Heilmittelwerbegesetz (HWG) unzulässig ist, wenn für die Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt undWeiterlesen
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