Das Bundessozialgericht (BSG) hat jüngst bestätigt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Möglichkeit haben, den Honorarbescheid eines Arztes zu kürzen, wenn dieser seine Fortbildungspflicht innerhalb eines Fünfjahreszeitraumes verletzt, auch wenn innerhalb dieses Zeitraums zwei Zulassungen in verschiedenen Fachgebieten aufeinander folgen (Urt. v. 4.11.2021 – BSG B 6 KA 9/20 R). Geklagt hatte ein Mediziner, derWeiterlesen
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