Das Bundessozialgericht (BSG) hat aktuell mit Urteil vom 08.12.2021 (Az.: B 2 U 4/21) entschieden, dass ein Beschäftigter*, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegen häuslicheWeiterlesen
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