Während die Zulässigkeit und Ausgestaltung einer Vereinbarung über die Entrichtung eines Ausfallhonorares zwischen Arzt und Patient lange Zeit durchaus umstritten war, deutete der Bundesgerichtshof eine Zulässigkeit unter bestimmten Voraussetzungen in einer jüngeren Entscheidung an (BGH, Urt. v. 12.05.2022 – III ZR 78/21). Der Sachverhalt Ursprünglich geklagt hatte die Inhaberin einer Praxis für Ergotherapie in Nordrhein-Westfalen,Weiterlesen
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