In dem seit 1996 nicht mehr aktualisierten Gebührenverzeichnis des Abschnitts O IV GOÄ (Strahlentherapie) hat die moderne Bestrahlungstechnik der Intensitätsmodulierten Strahlentherapie (IMRT) keine eigenständige Gebührenordnungsziffer. Sie wird gegenwärtig von den behandelnden Strahlentherapeuten über die Ziffer 5855 GOÄ analog abgerechnet, was mitunter von einzelnen privaten Krankenversicherern, insbesondere der Landeskrankenhilfe (im Folgenden: LKH) nicht akzeptiert wird. AusWeiterlesen
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