Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem am 31. Juli 2025 verkündeten Urteil (Az. I ZR 170/24) ein deutliches Zeichen gegen irreführende Werbung im Bereich ästhetischer Gesichtsbehandlungen gesetzt. Demnach dürfen Ärztinnen und Ärzte für sogenannte minimalinvasive Eingriffe – konkret für Behandlungen mit Hyaluron oder Hyaluronidase zur Formveränderung von Nase oder Kinn – nicht mit Vorher-Nachher-Bildern werben,Weiterlesen