Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte anlässlich der Corona-Pandemie vermehrt Sonderregelungen geschaffen, die sowohl Ärzten, als auch Patienten den Umgang mit der Pandemie erleichtern und zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen sollten. Viele dieser Regelungen sind bereits zum 1. April 2022 entfallen, einige bleiben vorerst bis mindestens 31. Mai 2022 bestehen oder wurden in die Regelversorgung aufgenommen.Weiterlesen