Das Bundesfinanzministerium genehmigte für den Zeitraum vom 01.03. bis 31.12.2020, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem Arbeitsverhältnis eine Zuwendung (Bonus-Zahlung) gewähren zu können in Höhe von (maximal) 1.500,00 EUR „brutto wie netto“. Diese Zuwendung in Höhe von 1.500,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei können Arbeitgeber/innen ihren Angestellten jederzeit gewähren; als „Dankeschön“ für besonderen (Corona-)Einsatz. Es ist nichtWeiterlesen