Die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG) entschied mit Urteil vom 24.06.2020 (Az.: 4 Sa 571/19) über die Wirksamkeit einer in einem Arbeitsvertrag vorgesehenen Verfall. Dem Rechtsstreit lag die Geltendmachung des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von unbestritten noch 25 Urlaubstagen aus dem Jahr 2017 zugrunde. Der bekagte Arbeitgeber berief sichWeiterlesen