Die Problematik der sogenannten Scheinselbstständigkeit ist ein „Dauerbrenner“ auch im „medizinischen“ Arbeitsrecht. Immer wieder bedienen sich insbesondere Privatkliniken und Krankenhäuser sogenannter Honorararztverträge, um sich nicht mit aus einem Arbeitsverhältnis einhergehenden Rechten und Pflichten zu „belasten“. Auf Arbeitgeber- respektive Auftraggeberseite sind Honorararztverträge im Hinblick auf eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit und die Vermeidung von Sozialversicherungsabgaben interessant. Streng rechtlichWeiterlesen