Das dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes ist am 04.03.2021 in Kraft getreten und verspricht „innovative Krankenhausplanung“. Die Reform wurde vorgenommen, um den Empfehlungen eines Gutachtens, welches vom MAGS NRW in Auftrag gegebenen wurde, gerecht zu werden. Die derzeitige Planungsmethodik (zentrale Planungsgröße „Bett“, wenig detaillierte Rahmenplanung, 16 Fach- und Versorgungsgebiete) verhindere nach Angaben des MAGSWeiterlesen