In dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Juni 2018 (B 6 KA 33/17 R) musste sich das Gericht – soweit ersichtlich – erstmals in einer Revisionsentscheidung nicht nur mit der ermessensfehlerfreien Anwendung der Auswahlkriterien in § 23 Absatz 3 Satz 2 BedarfsplRL 2007 durch den Berufungsausschuss für Ärzte befassen, sondern darüber hinaus prüfen, ob derWeiterlesen