Die ärztliche Behandlung macht den Austausch medizinischer Daten (u. a. auch) zwischen Ärzten* erforderlich. Dies ist datenschutzkonform, also im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie folgt möglich: Grundsätzlich ist es immer möglich, dem Patienten* medizinische Unterlagen wie bspw. Arztbriefe, Laborbefunde, etc. datenschutzkonform auf einem USB-Stick persönlich in der Praxis zu überreichen. Daneben kommt auch die postalischeWeiterlesen
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