In seinem Urteil vom 4. Juni 2019 (B 12 R 11/18 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen sind, sondern als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Eine Fachärztin für Anästhesie hatte mit dem Krankenhausträger einen Vertrag über „konsiliarärztliche Leistungen“Weiterlesen