Zum 01.01.2020 plant der Gesetzgeber eine weitgreifende Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Der derzeit im Bundesrat bzw. den Ausschüssen verhandelte Kabinettsentwurf vom 09.08.2019 sieht neben einer Neuorganisation mit dem Ziel einer größeren Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen auch eine umfassende Neuregelung der stationären Abrechnungsprüfung im Krankenhausbereich vor. So sollen Prüfquoten zurWeiterlesen