Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat klargestellt, dass ein Impfnachweis über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nur erteilt werden kann, wenn die verwendeten Impfstoffe auch in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind und vom Paul-Ehrlich-Institut aufgelistet werden (Beschl. v. 27.09.2021 – 8 B 1885/21). Der zugrunde liegende Sachverhalt Der Antragsteller wurde am 10.05.2021 in MoskauWeiterlesen