Anfang November hat das Bundessozialgericht in zwei Verfahren entschieden, die die gescheiterte Mitnahme von besonderen Versorgungsaufträgen und deren weiteren Verbleib zum Inhalt hatten (BSG, Urt. v. 4.11.2021 – B 6 KA 13/20 & B 6 KA 14/20). Der zugrunde liegende Sachverhalt Die Klägerin ist Betreiberin eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mit Sitz in der Stadt N.Weiterlesen