Das Arbeitsgericht Düsseldorf (ArbG) veröffentlichte mit Pressemitteilung vom 28.01.2022, dass es die vom Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf (Beklagte) zum 28.02.2022 ausgesprochene ordentliche Kündigung des mit ihrem ehemaligen Leiter (Arzt) begründet gewesenen Arbeitsvertrages für wirksam erachtet (Az.: 11 Ca 4335/21). Die Kündigungsschutzklage des Leiters des Gesundheitsamtes (Kläger) wurde damit in erster Instanz abgewiesen. Kündigungsgrund: Abrechnungsmanipulation DieWeiterlesen