Mit der Neuregelung des Geldwäschegesetzes (GWG) zum 01. August 2021 hat der Gesetzgeber die aktive Eintragung von transparenzpflichtigen Rechtseinheiten in das Transparenzregister festgelegt. Ziel des Transparenzregister ist es, Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten der eintragungspflichtigen Gesellschaften zu erfassen und aus Transparenzgründen öffentlich zugänglich zu machen. Eintragungspflicht für Arztpraxen Nach § 20 Abs. 1 GWG sindWeiterlesen