Im Zuge der Corona-Pandemie sind etliche Gesetze, Verordnungen und sonstige Maßnahmen getroffen worden. Unter anderem wurde ein (löchriger) „Schutzschirm“ für Vertragsärzte und Krankenhäuser aufgespannt. Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für den Erhalt des Kurzarbeitergeldes wurden herabgesetzt. 1. Durch das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurde ein „Schutzschirm“ für Vertragsärzte aufgespannt. Dieser soll den Fortbestand von niedergelassenen Ärzten undWeiterlesen