Das Oberlandesgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 29.09.2021 (3 U 148/20) darauf hingewiesen, dass die Werbung für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die ohne jeglichen persönlichen Kontakt zum Patienten ausgestellt werden, unzulässig ist. Das Geschäftsmodell bei dem eine Krankschreibung ohne Arztbesuch nur über eine Online-Plattform ausgestellt wird, widerspricht den allgemeinen fachlichen Standards i.S.d. § 9 S.Weiterlesen