Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte mit Urteil vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) klar, dass das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) auch für nach Deutschland entsandte ausländische Pflegekräfte aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gilt, insbesondere die sogenannte „24h-Betreuung“ betreffend, und sprach der Klägerin für Pflege- und Betreuungsleistungen Mindestlohn zu. Und es bestehe ein Anspruch auf denWeiterlesen