Vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) unterlag am 13.10.2021 eine „Mini-Jobberin“, die Ihre Arbeitgeberin auf Fortzahlung der monatlichen Vergütung, trotz Betriebsschließung wegen hoheitlicher Verfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs in Anspruch nahm (Az.: 5 AZR 211/21). Das BAG urteilte, dass Arbeitgeber[1], die ihren Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung derWeiterlesen