Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart (Az.: 4 K 6874/19) entschied im Januar 2021 über den Anspruch einer Apothekerin auf die Gewährung von Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Entscheidung Mitglied der Bayerischen Apothekerversorgung. Sie hatte unter Vorlage mehrerer ärztlicher Gutachten bei der Bayerischen Apothekerversorgung Ruhegeld wegen dauernder Berufsunfähigkeit beantragt. Die Gutachten kamen zumWeiterlesen