Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Physiotherapeuten, die in einer Praxis als „freie Mitarbeiter“ arbeiten, abhängig beschäftigt sind, wenn sie in die Praxisorganisation eingegliedert sind und selbst kein Unternehmerrisiko tragen (Urt. v. 16.7.2021, L 4 BA 75/20). Geklagt hatte ein Physiotherapeut, der sowohl eine eigene Praxis führte als auch danebenWeiterlesen