In einem Rechtsstreit, der vor dem Sozialgericht Stuttgart geführt wurde, ging es um eine „Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit mehr als 72 Stunden“ (Nr. 8-981.1 OPS 2012). Das Sozialgericht Stuttgart hat dem Verlangen der Krankenkasse eine Absage erteilt, wonach das klagende Krankenhaus zur Rechtfertigung einer Abrechnung das Vorliegen der strukturellen Mindestmerkmale der abgerechneten ProzedurWeiterlesen