Das Finanzministerium Thüringen hat in einem Erlass vom 01.03.2021 (S 2332 – A – 21.14) zu der Frage der lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zu einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) Stellung genommen.
Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, dass wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Erwerb des eHBA durch seine in Heilberufen tätigen Arbeitnehmer übernimmt, ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers gegeben ist. Mithin sind die übernommenen Kosten nicht als Arbeitslohn im Sinne von § 19 EStG anzusehen.
Übernimmt der Arbeitnehmer die Kosten für den Erwerb und die Nutzung des eHBA selbst, so kann er sie als Werbungskosten geltend machen, wenn und soweit die Aufwendungen nicht durch den Arbeitgeber erstattet worden sind.
Stefan W. Kallenberg
Rechtsanwalt (of Counsel)
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Herr Kallenberg hat vor seinem Eintritt in die Kanzlei in verschiedenen Funktionen im Arbeits- und Sozialrecht gearbeitet, so zunächst in der Rechtsabteilung einer international tätigen Unternehmensberatung mit dem Schwerpunkt der Rechtsberatung zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
Mitte der 1990’iger Jahre wechselte er als stellvertretender Justitiar zur Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, um dann ab der Jahrtausendwende deren Bezirksstelle in Köln als Verwaltungsdirektor und Geschäftsführer zu leiten.
In den 27 Jahren seiner Tätigkeit für die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ist Herr Kallenberg zu einem Kenner jener Rechtsfragen geworden, die sich mit den Aufgaben einer Kassenärztlichen Vereinigung verbinden: Sicherstellung, Gewährleistung und Interessensvertretung vertragsärztlicher Tätigkeit im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier liegt auch der Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei DR. HALBE RECHTSANWÄLTE.