Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat Anfang November 2021 in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Vertragsärzte erhalten so die Möglichkeit, etablierte Prozesse bis zum 30.06.2022 weiter zu nutzen, falls die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das Ausstellen von eRezepten technisch nicht umsetzbar sind. Auch können AU-Bescheinigungen und Arzneimittelrezepte übergangsweise komplett in Papierform ausgestellt werden.
Hintergrund der Richtlinie ist, dass derzeit bereits absehbar ist, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eAU und eRezepten zum 01.01.2022 nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden. Die Richtlinie ermöglicht somit einen „reibungslosen“ Übergang von analog auf digital sowohl für Vertragsärzte sowie auch für Patienten. Die KBV geht davon aus, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für eAU und eRezept frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen werden.
RA Jan Ippach, LL.M.