Das Bundessozialgericht (BSG) positionierte sich in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 19.10.2021, BSG – B 12 R 1/21 R) zur Sozialversicherungspflichtigkeit einer externen ärztlichen Vertretung in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Hiernach sind die BAGs verpflichtet Sozialbeiträge für ärztliche Vertretungen abzuführen, sofern diese in die Arbeitsorganisation der BAG eingegliedert sind und kein nennenswertes unternehmerisches Risiko tragen. UrsprünglichWeiterlesen