Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 27.06.2018, B 6 KA 46/17 R, die Entscheidung eines Zulassungsausschusses, der auf der Grundlage des §§ 103 Abs. 3a SGB V den Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahren für einen Vertragsarztsitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) abgelehnt hatte, aufgehoben. Der Zulassungsausschuss hatte die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahren mit derWeiterlesen
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