Bei der Vereinbarung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten ist Vorsicht geboten. Für den Fall des Ausscheidens aus einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) drohen erhebliche honorarrechtliche Konsequenzen. Diese wurden vom Landessozialgericht Hamburg mit Urteil vom 24.06.2020 (L 5 KA 13/19) noch einmal aufgezeigt. Mit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verpflichtet sich der Arzt, sich im Falle des Ausscheidens aus einerWeiterlesen