Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 24. Oktober 2018 (B 6 KA 42/17 R) über die Rechtmäßigkeit nachträglich sachlich-rechnerischer Richtigstellung aufgrund einer Plausibilitätsprüfung bei einer Vertragspsychotherapeutin entschieden. Die Klägerin hatte sich insoweit gegen die Ansetzung einer Prüfzeit nach Maßgabe des Anhangs 3 zum EBM-Ä gewehrt. Insbesondere monierte sie auch, dass Tages- und Quartalsprofile jedenfalls nichtWeiterlesen