Aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens haben die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfekostenträger ihre gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie über den 31.12.2020 hinaus verlängert. Die neue Abrechnungsempfehlung gilt ab dem 01.01.2021 bis einschließlich zum 30.06.2021. Hinsichtlich einer weiteren Verlängerung ist derzeit nichts bekannt. Für jeden Privatpatienten,Weiterlesen