| Das LSG NRW hat in einem jüngst ergangenen Urteil vom 21.04.2004 - Az. L 11 KA 145/02 - den schwerpunktmäßig invasiv-kardiologisch tätigen Vertragsärzten den Rücken gestärkt. Die KV Nordrhein hatte für invasiv-kardiologische Leistungen zum 01.07.1999 in ihrem HVM eine Punktwertabstaffelungsregelung eingeführt, die dazu führte, daß die in großem Umfang invasiv-kardiologisch tätigen Vertragsärzte einen erheblichen Teil ihrer invasiv-kardiologischen Leistungen - im konkreten Fall ca. 60 % - mit einem Punktwert von weniger als 0,01 DM vergütet erhielten. Hierfür sah das LSG NRW keinen sachlichen Grund und hob das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf, das noch der KV Nordrhein Recht gegeben hatte, auf. Der erkennende Senat deutete in der mündlichen Verhandlung an, daß er eine solche Regelung in einem HVM für "systemwidrig" halte. Welche konkreten Konsequenzen die KV Nordrhein aus diesem Urteil nunmehr ziehen muß, ist noch nicht abschließend klar, da die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Das Urteil bietet jedoch einigen Sprengstoff. Denn bekanntermaßen wurde die Fachgruppe der Kardiologen mit Wirkung zum 01.01.2001 in die Individualbudgetierung einbezogen. Bemessungszeitraum für die Berechnung der Individualbudgets für die Kardiologen waren die Quartale III/99 bis II/00. U.a. genau in diesen Quartalen jedoch galt die Abstaffelungsregelung. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Das Urteil des LSG NRW wird daher die KV Nordrhein nicht nur zu einer Nachvergütung für die invasiv-kardiologischen Leistungen für den streitgegenständlichen zwingen, sondern darüber hinaus eine Neuberechnung - Erhöhung - des Individualbudgets der klagenden Kardiologen für die Zeit ab dem 01.01.2001 notwendig machen. Ein erhöhtes Individualbudget wird auch eine Höhervergütung der vertragsärztlichen Leistungen seit dem 01.01.2001 nach sich ziehen. Vorteile werden aber nur diejenigen Kardiologen aus dem Urteil ziehen können, die es nicht versäumt haben, gegen die Honorarbescheide jeweils fristgerecht Widerspruch einzulegen. 22.04.2004 |