Häufig beschränkt sich der Vorwurf eines Behandlungsfehlers nicht auf die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, sondern führt auch zu einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung und Aufarbeitung des Sachverhaltes. Ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten Ärzte gelegentlich wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetruges.Aktuelles: |